Auswertungen der Power-to-X-Datenbank der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik (LBST) zeigen, dass die Technik zunehmend ausgereift ist und kommerzielle Anwendungen findet. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird in den kommenden zwei Jahren wesentliche Rahmenbedingungen dafür detaillieren. Deutschlandweit sind über 50 PtX-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von über 55 MW in Betrieb oder in Planung.
Weitere größere Projekte im dreistelligen MW-Bereich wurden bereits von zwei deutschen Konsortien angekündigt, und auch in den Nachbarländern werden Projekte in dieser Größenordnung angedacht. Die Erzeugung von flüssigen Kraftstoffen aus erneuerbarem Strom nimmt langsam Fahrt auf.
Bereits heute kommt über ein Drittel des in Deutschland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien, mehr als die Hälfte davon aus Wind und Photovoltaik. Der weitere Anstieg der fluktuierenden Stromerzeugung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Flexibilität im Stromversorgungssystem, einem verstärkten Einsatz von Stromspeichern und zunehmender Sektorenkopplung, insbesondere verbunden mit der Versorgung des Verkehrs mit erneuerbaren Kraftstoffen. Um dies zu unterstützen und zu begleiten, sind angepasste Rahmenbedingungen wichtig.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) und Zertifizierung von grünem Wasserstoff
Im Dezember 2018 wurde die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf EU-Ebene (Renewable Energy Directive, RED II) beschlossen, die bis Mitte 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Darin wird in Artikel 25 ein Ziel von 14 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 im Verkehr festgelegt, zu dem neben Biokraftstoffen auch Wasserstoff aus erneuerbarem Strom und daraus synthetisierte Kraftstoffe beitragen können. Auch der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in Raffinerien in der Herstellung konventioneller Kraftstoffe kann jetzt angerechnet werden. Allerdings sind die Kriterien, nach denen Wasserstoff als hundert Prozent erneuerbar anerkannt wird, erst teilweise in Artikel 27 definiert.
Um für den Verkehrsbereich zusätzliche erneuerbare Kapazitäten zur Stromerzeugung zu schaffen, erarbeitet die Europäische Kommission einen Rahmen für die Zusätzlichkeit und ihre Berechnung im Verkehrssektor. Weiterhin erlässt die Europäische Kommission bis Ende 2021 einen delegierten Rechtsakt, in dem festgelegt wird, unter welchen Detailbedingungen grüner Wasserstoff als hundertprozentig erneuerbar angerechnet werden kann.
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Autor: Matthias Altmann
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