Am 8. Juli 2016 haben der Bundestag und der Bundesrat die EEG-Novelle 2017 verabschiedet. Die grundlegende Neuerung darin ist, dass „ab 2017 die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Während sowohl die Opposition als auch etliche Umweltverbände das EEG 2017 kritisierten, bezeichnete das BMWi es als den „Start in die nächste Phase der Energiewende“. Erneuerbare Energien seien bereits erwachsen und somit fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen, so heißt es. Das Ziel sei, den EE-Anteil am Stromverbrauch, der heute bei 33 Prozent liegt, bis zum Jahr 2025 auf 45 Prozent zu steigern, wobei kleine Anlagen (< 750 kW) von den Ausschreibungen ausdrücklich ausgenommen sind.
Von Kritikerseite hieß es demgegenüber mehrfach, nach dem Niedergang der Photovoltaikbranche in Deutschland werde nun auch die Windkraftbranche abgewürgt. Peter Knitsch, Staatssekretär des Umweltministeriums in Nordrhein-Westfalen, formulierte das so: „Die von der Bundesregierung eingeleitete Vollbremsung ist ein Fehler, wobei während der Konferenz von Paris gegenteilige Ziele gesetzt wurden.“
Dr. Robert Habeck, Energieminister von Schleswig-Holstein, bemängelte am Tag der Verabschiedung im Bundesrat, dass die vorgelegten Maßnahmen „nicht ausreichen“, da insbesondere die Verknüpfung des Ökostromsektors mit den Bereichen Mobilität und chemische Industrie versäumt worden sei. Gabriel entgegnete dem jedoch, dass die Sektorkopplung als nächstes Thema auf der Tagesordnung stehe.
Keine Letztverbraucherabgabe
Power-to-Gas wird in der Novelle zwar nicht explizit erwähnt, sehr wohl aber Power-to-Heat, so dass über ein Hintertürchen auch PtG-Anlagen von der neuen Gesetzgebung profitieren könnten. Und zwar soll der derzeitige Netzengpass in Deutschland unter anderem durch die Besserstellung der Kraft-Wärme-Kopplung verringert werden, indem bis zu zwei Gigawatt an zuschaltbaren Lasten in dem noch zu definierenden Ausbaugebiet finanziell entlastet werden sollen. So soll die Nachrüstung bestehender KWK-Anlagen (> 500 kW) mit elektrischen Wärmeerzeugern unterstützt werden. Davon wird ein zweifach positiver Effekt erwartet: Erstens ziehen diese Tauchsieder Strom und zweitens produzieren die KWK-Anlagen vor Ort keine elektrische Energie mehr. Auf diese Weise werden die Übertragungsnetze entlastet, ohne dass eine Lücke in der Wärmeversorgung entsteht.
Zudem wurde festgelegt, dass technologieoffen auch andere Anlagen von der Neuregelung profitieren können, wenn die 2-GW-Marke allein über Power-to-Heat nicht erreicht werden sollte. In diesem Fall könnten zum Beispiel auch Power-to-Gas-Anlagen herangezogen werden, was jedoch noch über eine entsprechende Verordnung geregelt werden müsste. Bis zum Herbst 2016 soll klar sein, ob die anvisierten 2 GW tatsächlich über derartige Power-to-Heat-Anlagen bereitgestellt werden können.
Wesentlicher Aspekt dabei ist: Die Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern, die bislang bei Letztverbrauchern fällig wurden, werden in diesem Fall erstattet. Somit wird der Strom, der von diesen elektrischen Wärmeerzeugern oder aber eventuell von PtG-Anlagen produziert wird, nicht länger finanziell benachteiligt. Dr. Bernd Pitschak, Geschäftsführer von Hydrogenics, erklärte dazu: „Aus unserer Sicht ist eine Elektrolyse kein Letztverbraucher, sondern eine Produktionsanlage, die einen Stoff produziert, der dann wiederum veräußert wird und irgendwann zum Endkunden kommt. Das kann eine Wasserstofftankstelle oder ein chemischer Abnehmer sein.“
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