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Beitrag von Sven Geitmann

13. April 2016

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Ladesäulenverordnung verabschiedet

Ladesaeulen-verordnungDie neue Ladesäulenverordnung (LSV, s. HZwei-Heft Jan. 2016) hat Ende Februar 2016 den Bundesrat passiert. Die Mindestanforderung besagt jetzt, dass öffentliche Ladesäulen mindestens über einen Typ-2-Stecker und Schnellladesäulen zudem über einen Combo-Stecker (CCS) verfügen müssen. Alte Anlagen genießen Bestandsschutz, so dass auch CHAdeMO im Markt bleiben kann. Eine Zusatzregelung ermöglicht es, dass Tesla kein CCS an neuen Superchargern anbieten muss, was von einigen Branchenvertretern als indirekte Förderung der US-Firma interpretiert wurde.
Dirk Arnold aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erklärte Anfang März: „Uns war es total egal, welcher Steckerstandard gewählt wurde. Weil aber keine Einigung gefunden werden konnte, musste ausnahmsweise über Regulierung vorgegangen werden.“ Ein strittiger Punkt in §2(9) wurde zunächst abgeschwächt und soll nun bis zum 18. November 2016 in einer zweiten Ladesäulenverordnung geregelt werden.
Von Verbandsseite (BSM, LEMnet-Europe, Park+Charge, TFF) wurden die Änderungen des Bundesrats begrüßt. In einer Stellungnahme hieß es: „Die elektromobile Ladeinfrastruktur in Deutschland kann sich […] nunmehr zukunftsfähiger entfalten. Die Betreiber von Stromtankstellen dürfen auf klare Regeln hoffen.“ Ihrer Meinung nach ist damit ein Kompromiss aus angemessener Standardisierung und zugleich Vielfalt und Marktorientierung auch in Deutschland gefunden worden.

Kategorien: 2015-2017 | Allgemein

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