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Beitrag von Sven Geitmann

12. Juni 2019

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HyLaw identifiziert Hindernisse

Partner aus verschiedenen europäischen ändern arbeiten zusammen im Hylaw-Projekt.
Partner aus verschiedenen europäischen Ländern arbeiten zusammen im Hylaw-Projekt.

HyLaw ist ein europäisches Projekt, das darauf abzielt, die Markteinführung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu fördern, indem Marktteilnehmern ein klarer Überblick über die geltenden Vorschriften gegeben wird. Zudem soll die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger auf rechtliche Hindernisse gelenkt werden.

Erstmals wurden jetzt mit diesem von Hydrogen Europe koordinierten Vorhaben auf europäischer Ebene rechtliche Fragen, die für den H2-Sektor bedeutsam sind, in dieser konzentrierten Form in den Fokus genommen.

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Das HyLaw-Projekt wird von Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking (FCH-JU) gefördert und bringt 23 Partner zusammen. Deutschland wird durch den DWV vertreten. Im Rahmen von HyLaw wurden seit Anfang 2017 die für BZ- und H2-Anwendungen relevanten Gesetze und Vorschriften sowie rechtliche Hindernisse für ihre Vermarktung identifiziert. Untersucht wurden zunächst die Kategorien H2-Herstellung, -Speicherung, -Transport und -Verteilung, -Tankstellen, -Fahrzeuge, -Einspeisung in Gasnetze, Elektrolyseure und stationäre Brennstoffzellen. Weitere Themen wie beispielsweise H2-Züge, -Binnenschiffe, -Pipelines oder unterirdische Speicherung sind einer späteren Phase vorbehalten.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits gut und detailliert entwickelt. Etliche Gesetze, Verordnungen, Standards und Arbeitsblätter enthalten umfassende themenbezogene Vorschriften. Diese sind in der Regel gut anwendbar und eindeutig. Gleichwohl ergeben sich eine Reihe von Unklarheiten und Lücken in den rechtlichen Regelungen, die zu Investitionsrisiken führen oder aufwendige Zusatzarbeiten und unnötige Mehrkosten in den Verfahren hervorbringen können. Dies soll im Folgenden für einige Bereiche exemplarisch dargestellt werden.

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Wasserstoff als Kraftstoff

Seit Januar 2018 können Wasserstoff und SNG (Synthetic Natural Gas) auf die Treibhausgasquote der in Verkehr gebrachten Treibstoffe angerechnet werden. Die Anrechnungsregelungen nach § 3 (2) der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind jedoch so eng und praxisfern, dass sie keine Stimulanz für den H2-Sektor bilden, so dass auch die ambitionierten Ziele der neuen EU-weit gültigen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) für den Verkehrssektor nicht erfüllt werden dürften.

weiterlesen im HZwei April-Heft

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