Manchmal geht es schnell. In genau drei Monaten hat die Bundesnetzagentur hat das Wasserstoff-Kernnetz in der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Form genehmigt, inklusive Konsultation und Überarbeitung des Antrags. Die Netzbetreiber können nun mit der Umsetzung beginnen und stehen schon in den Startlöchern.
Die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes schaffe Planungssicherheit für alle Beteiligten, erklärt Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. Gemeint sind damit laut Habeck Wasserstoff-Erzeuger im In- und Ausland, die Betreiber von Kraftwerken und Speichern und die künftigen industriellen Nutzer. Mindestens ebenso dringlich haben die Netzbetreiber auf die Genehmigung gewartet, denn einige von ihnen wollen schon 2025 die ersten Kunden mit Wasserstoff beliefern. Dass es nun so schnell ging, liegt nicht nur am politischen Druck, sondern auch an der Vorbereitung. Der Antragsentwurf vom 23. November 2023 hatte bereits eine Konsultation durchlaufen. Die Konsultationsphase für den eigentlichen Antrag war dann gerade mal zwei Wochen lang und endete am 6. August.
Seit dem Antragsentwurf im November 2023 haben sich die Pläne immer wieder etwas verändert. Das genehmigte Wasserstoff-Kernnetz umfasst 9.040 Kilometer an Leitungen und 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer. Der Antrag vom 22. Juli 2024 enthielt noch 9.666 km Leitungslänge. Die Kosten sollen dadurch um fast eine Milliarde Euro sinken, von 19,8 auf 18,9 Milliarden Euro. Von den derzeit vorgesehenen Leitungen sollen rund 56 Prozent umgestellte Erdgas-Leitungen sein, die übrigen 44 Prozent sollen neu gebaut werden. Dieses Verhältnis hat sich seit dem Antragsentwurf leicht in Richtung Neubau verschoben. Das liegt an einem Teilabschnitt der JAGAL-Leitung von Gascade. Diese Leitung bringt Erdgas von der polnischen Grenze über Mallnow in Brandenburg nach Rückersdorf bei Gera. Der besagte Abschnitt wird laut Bundesnetzagentur weiter für den Erdgas-Transport benötigt. Für das Wasserstoff-Kernnetz muss Gascade nun also eine neue Leitung bauen.
Das Wasserstoff-Kernnetz soll nach und nach bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Die Einspeiseleistung soll dann bei 101 GW liegen, die Ausspeiseleistung bei 87 GW. So zumindest lautet der jetzige Ausgangspunkt. Alle Leitungen, deren Inbetriebnahme für 2028 oder später vorgesehen ist, werden von der Bundesnetzagentur im Zuge der zweijährlichen Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überprüft. So soll die Netzplanung immer an den sich entwickelnden Bedarf angepasst werden. Für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan (NEP) liegt bereits ein Entwurf des Szenariorahmens vor. Den NEP soll die Bundesnetzagentur dann 2026 genehmigen.
„Die Planungsphase des Kernnetzes war intensiv. Wir haben in kurzer Zeit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Marktakteuren Sicherheit gibt und gleichzeitig die nötige Flexibilität bietet, um auf veränderte Bedingungen beim Markthochlauf reagieren zu können“, sagt Habeck.
„Mit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz können die Netzbetreiber nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben. Erste Leitungen werden ab dem nächsten Jahr umgestellt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das „nächste Jahr“ ist 2025 und beginnt schon in gut drei Monaten. Zu den Netzbetreibern, die bereits 2025 erste Kunden beliefern wollen, gehören Ontras und Gascade.
Einen ausführlichen Artikel über die Pläne zum Wasserstoff-Kernnetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe der HZwei.
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