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Beitrag von Sven Geitmann

20. April 2023

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Das H2-Netz der Zukunft entwickelt sich aus dem Gasnetz der Gegenwart

Derzeit wird heftig darüber diskutiert, ob die bisherigen Betreiber der Erdgasnetze auch die zukünftigen Wasserstoffnetze managen sollten. Die EU-weit geltenden Regularien zum Unbundling sehen eine Entflechtung der Tätigkeiten von Netzbetreibern vor. Laut Bundesnetzagentur sind „Transparenz und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Netzbetriebs Grundvoraussetzungen, um Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette zu fördern und Vertrauen bei den Marktteilnehmern zu schaffen“, weshalb eine Entflechtung (engl. unbundling) essentiell sei. Diese Vorgabe betraf bislang nur die Strom- und Erdgasnetze. Jetzt aber, da ein europaweites H2-Netz aufgebaut werden soll, stellt sich die Frage, welche Regeln dann für ein solches gelten sollen.

Die EU-Kommission möchte die Regelungen auf europäischer Ebene vereinheitlichen und überarbeitet deswegen aktuell die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung. Nach deren bisherigem Entwurf soll für die Zukunft gelten, dass Verteilernetzbetreiber ihre Wasserstoffnetze veräußern müssten, wobei maximal eine Minderheitsbeteiligung mit eingeschränktem Stimmrecht möglich wäre. Die Veräußerung aus dem Konzern wäre dann Pflicht, wenn das Energieversorgungsunternehmen bereits ein Gas- oder Stromnetz betreibt, was zur Folge hätte, dass fast alle Ferngasnetzbetreiber in Deutschland ihren H2-Betrieb ausgliedern müssten. Einen Anreiz, bestehende Gasnetze auf Wasserstoff umzurüsten, gäbe es somit nicht, was jedoch der Zielsetzung der aktuellen Politik sowie der Nationalen Wasserstoffstrategie entgegensteht.

Dass die EU dennoch diesen Weg favorisiert, liegt daran, dass sie von anderen Rahmenbedingungen ausgeht, als sie beispielsweise auf nationaler Ebene (z. B. in Deutschland) vorherrschen. So differenziert die EU in ihrem Gesetzesvorschlag nicht zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern. Die Besonderheiten des deutschen Rechtes bleiben somit unberücksichtigt. Zudem setzt sie nicht auf eine großflächige Umrüstung bestehender Erdgasnetzinfrastruktur, sondern auf die Herstellung klimaneutraler Gase, die in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden sollen. Der Betrieb reiner Wasserstoffnetze wird eher als Ergänzung zum bestehenden Methannetz gesehen, während Deutschland reine Wasserstoffnetze als Standard ansieht.

Dr. Ehler begrüßt neue Gesetzgebung

Am 9. Februar 2023 hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments über die Gesetzgebungsvorschläge des Gasmärkte- und Wasserstoffpakets abgestimmt. Dazu erklärt der Brandenburger CDU-Europaabgeordnete und industrie- und energiepolitische Sprecher der EVP-Fraktion Dr. Christian Ehler:

„Um die EU-Klimaziele zu erreichen und unsere produzierende Wirtschaft zu dekarbonisieren, muss unser Energiesystem ganz massiv umgebaut werden. Das Gasmärkte- und Wasserstoffpaket ist ein ganz entscheidendes Puzzlestück für die gesamte Fit-for-55-Gesetzgebung und das EU-Instrument zur Dekarbonisierung im Gassektor. Diese wird, insbesondere für die Industrie, nur mit Wasserstoff und der entsprechenden Infrastruktur funktionieren.

Es ist nun von größter Bedeutung, den Wasserstoffmarkt anzukurbeln, indem die Wasserstoffproduktion schneller und unbürokratischer gestaltet wird und dringend ein Plan zur Schaffung eines Europäischen Wasserstoff-Backbone (EHB) entwickelt wird. Der Europäische Wasserstoff-Backbone bietet die Möglichkeit, die europäische Industriewirtschaft wiederzubeleben und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems, eine größere Energieunabhängigkeit und die Versorgungssicherheit in ganz Europa zu gewährleisten.

Mit den heutigen Abstimmungen wurden nun seitens unseres Ausschusses zentrale Weichen gestellt. In sehr vielen Punkten enthalten die beiden abgestimmten Dossiers eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Das gilt insbesondere für die Entflechtungsregeln in der Richtlinie. Alle Entflechtungsmodelle, die wir vom heutigen Gas- und Strommarkt kennen, sollen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies wird Anreize für die Umnutzung bestehender Pipelines zu Wasserstoffpipelines schaffen, da die Netzbetreiber von ihren Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur profitieren werden.

Nach dem Vorschlag der Kommission müssten diese ihre Wasserstoffinfrastruktur im Jahr 2030 verkaufen, was sie unweigerlich davon abhalten würde, in die Wasserstoffinfrastruktur zu investieren, und sich folglich negativ auf die Entwicklung eines Wasserstoff-Backbones auswirken würde.

Wasserstoff bietet große Chancen für Brandenburg, es ist ein attraktiver Standort für eine Elektrolyseindustrie. Die Energiewende kann nur unter Einbeziehung gasförmiger Energieträger gelingen. Bedauerlicherweise werden die vielen Weichenstellungen in den Vorschlägen der EU-Kommission aber durch einzelne Regelungen behindert. Denn die Vorschläge gehen fälschlicherweise davon aus, dass sich der Gasbedarf der Wirtschaft durch eine Konzentration auf das Fernleitungsnetz unabhängig von Braunkohle bewerkstelligen lasse.

Tatsächlich beziehen heute die meisten Gewerbekunden in Deutschland Gas über diese Verteilernetze. Der Ansatz der EU-Kommission bedurfte deshalb einer Korrektur. Gasverteilnetze dürfen künftig nicht vom Wasserstofftransport ausgeschlossen werden. Ganz Brandenburg sollte sich als Energie-Modellregion definieren. Wasserstoff wird hier – neben seinem Einsatz als Brennstoff – als Speicher und Transportmittel dienen. Ziel ist es, die märkischen Industrie- und Erzeugungsstandorte für grünen Wasserstoff an das zukünftige europäische Wasserstoffnetz anzubinden.

Wir haben heute festgelegt, wie erneuerbare und kohlenstoffarme Gase leichter in das bestehende Gasnetz eingespeist werden können und wie der Aufbau einer speziellen Wasserstoffinfrastruktur und eines eigenen Wasserstoffmarktes ermöglicht werden soll. Das Wasserstoffnetz der Zukunft wird sich aus dem Gasnetz der Gegenwart entwickeln. Die heute beschlossenen Rahmenbedingungen werden helfen, das Wasserstoffnetz mit der erforderlichen Geschwindigkeit und dem erforderlichen Know-how einzurichten.“

Autor: Sven Geitmann

Bild: Dr. Christian Ehler, Quelle: C. Ehler

Kategorien: 2023 | Allgemein | Europa
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