Als Teil des Osterpakets hat die Bundesregierung im Sommer 2022 mit dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien auch markante Neuerungen für Wasserstoffprojekte beschlossen. Demnach sollen Ende dieses Jahres Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung starten. In diesem Rahmen sollen Konzepte mit Anlagenkombinationen aus Windenergieanlagen an Land oder Solaranlagen mit Wasserstoff als Speichergas gefördert werden, die über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt Strom einspeisen. Wohlgemerkt ist davon ausschließlich per Elektrolyse erzeugter Wasserstoff, der für die Erzeugung von Strom verwendet wird, betroffen. Zunächst sollen im Jahr 2023 400 Megawatt installierte Leistung ausgeschrieben werden. Diese Zahl soll dann jährlich bis auf 1.000 MW im Jahr 2028 erhöht werden.
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