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Beitrag von Sven Geitmann

4. Februar 2021

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EEG als „Initialzünder für grünen Wasserstoff“

Gesetzesnovelle sieht Umlagebefreiung vor

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena Geschäftsführung
Kuhlmann, © Koehler/photothek.de

Die Experten sind sich einig: Mit der Verankerung der EEG-Umlagebefreiung ist der Politik ein wichtiger erster Schritt in eine Wasserstoffwirtschaft gelungen. Jedoch muss der Ausbau der erneuerbaren Energien mitziehen.

Nach der Zustimmung des Bundesrats in seiner letzten Sitzung 2020 kurz vor den Feiertagen hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erstmals ein wichtiges Ziel festgelegt: Der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom soll vor 2050 treibhausgasneutral sein. Einen Tag zuvor hatte das Plenum des Bundestags mit 357 Ja- gegenüber 260 Nein-Stimmen für die Gesetzesnovelle votiert. Keine Einigung gibt es dagegen bislang hinsichtlich der Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030. Diese zentrale Frage haben die Regierungsparteien auf das kommende Jahr vertagt.

Mit der Einführung der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für Elektrolyseure beziehungsweise der EEG-Umlagebefreiung für mit grünem Strom betriebene Elektrolyseure setzte die Politik dagegen ein Startsignal in Richtung Wasserstoff. Dabei wurden zwei Wege verankert: die Teil- sowie die Vollbefreiung. Bei der sogenannten Teilbefreiung soll durch eine Ausweitung der BesAR die H2-Herstellung in stromkostenintensiven Unternehmen auf Antrag zu mindestens 85 Prozent von der EEG-Umlage befreit werden. Die Untergrenze liegt hier bei 0,1 Cent pro kWh. Die Herkunft des eingesetzten Bezugsstroms ist zunächst irrelevant, kann aber von der Bundesregierung auf grünen Wasserstoff beschränkt werden. Mindeststrommengen sind nicht vorgesehen. Bedingung ist aber unter anderem, dass die H2-Erzeugung den größten Beitrag zur Unternehmenswertschöpfung ausmacht.

Perspektivisch soll sogar die Möglichkeit zu einer vollständigen Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff geschaffen werden. Bedingung für das Inkrafttreten ist die Schaffung einer Verordnung, die insbesondere Anforderungen an grünen Wasserstoff stellen wird. Um eine rechtssichere Definition zu gewährleisten, sollen hierfür die nationalen und europäischen Diskussions- und Umsetzungsprozesse auch mit Blick auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) abgewartet werden. Da erwartet wird, dass die Markthochlaufphase bis 2030 abgeschlossen ist, ist eine Befreiung nur bei Inbetriebnahme bis 2030 geplant.

„Erster guter Schritt“

Der Lobbyverein Zukunft Erdgas sieht in diesen Regelungen „einen ersten guten Schritt der Bundesregierung“. Sie erkenne damit nicht nur die wichtige Rolle von Wasserstoff an, sondern auch die Rolle des Gasleitungsnetzes als Batterie der Energiewende und Speichermedium der erneuerbaren Energien über die Sektorenkopplung. Bei Zukunft Erdgas hofft man nun, dass dieser Maßnahme weitere „entschlossene Schritte zur Förderung von Wasserstoff“ folgen, zum Beispiel bei der Umsetzung der RED II.

Auch die Power-to-X-Allianz begrüßt die Einführung der neuen Regelungen. Das branchenübergreifende Aktionsbündnis aus Unternehmen und Verbänden hebt vor allem die zukünftige Rolle des EEG hervor. Das Gesetz diene nach seiner Funktion als zentrales Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Stromwende nun auch „als Initialzündung für den Aufbau einer nationalen grünen Wasserstoffwirtschaft“. Aber die beiden Allianz-Sprecher Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes, sowie Prof. Gerald Linke, Vorstandvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches, fordern zügig weitere Schritte, um die Klimaschutz-, Markt- und Beschäftigungspotenziale von Power to X zeitnah und umfassend heben zu können.

… Lesen Sie mehr in der Januar-Ausgabe der HZwei

Autor: Michael Nallinger

Kategorien: 2021 | Allgemein

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