Ursprünglich konnten nur private Endverbraucher die vergleichsweise hohe Förderung beim Kauf eines Brennstoffzellenheizgeräts für Wohngebäude in Anspruch nehmen. Seit Juli 2017 können nun auch kleine und mittlere Unternehmen, Kontraktoren sowie Kommunen Anträge für Nichtwohngebäude im Rahmen des Technologieeinführungsprogramms einreichen. Der ehemalige Staatssekretär Rainer Baake vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erklärte: „Die Neuerungen für den gewerblichen Bereich sind ein wichtiger Faktor, um diese hocheffiziente und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam in den Markt zu bringen.“
Förderung auch für Gewerbe
Förderung auch für Gewerbe
Quellenangabe:
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Danke an dieser Stelle, dass es diesen tollen Blog gibt. Lese schon seit einiger Zeit still mit.
Nun muss es nur noch solide Brennstoffzellenheizungen geben, dann ist dies eine sehr sinnvolle Alternative zur Wärme- und Stromerzeugung.