Hzwei Blogbeitrag

Beitrag von Sven Geitmann

11. November 2016

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Bundesregierung startet Brennstoffzellen-Markteinführung

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Seit dem 1. August 2016 besteht für die Heizungsbranche Gewissheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen im Umgang mit moderner Brennstoffzellenheiztechnik: Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verkündete, gibt es jetzt zwei neue Förderprogramme – eines als Investitionszuschuss für Brennstoffzellenheizungen und eines für die Optimierung der Heiztechnik, indem der Austausch veralteter Pumpen finanziell unterstützt wird. Beide Maßnahmen sind Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE), das bis 2018 läuft. Die Förderung soll jetzt die Energiewende im Heizungskeller voranbringen.
Lange hat die Brennstoffzellenbranche auf diesen Zeitpunkt gewartet, aber jetzt ist es so weit: Die EU-Kommission erteilte diesen Sommer die Freigabe für die Förderprogramme, so dass der Einbau der neuen Heiztechnik noch vor der diesjährigen Heizperiode beginnen kann. Erik Schumacher, NOW-Bereichsleiter stationäre Brennstoffzellen, sagte gegenüber HZwei: „Wir sind froh, dass die Notifizierung durch die EU so schnell erfolgt ist.“ Passend zur Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen hatten zuvor etliche Heizungsunternehmen die Markteinführung ihrer BZ-Geräte für diesen Herbst angekündigt (s. Übersicht HZwei-Heft Okt. 2016).
Förderung für Wohngebäude
Gemäß der aktuellen Planung können jetzt Eigentümer von Wohngebäuden beim Kauf eines BZ-Heizgeräts sowohl beim Neubau als auch bei einer energetischen Sanierung einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bekommen. Anträge nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ mit der Nummer 433 entgegen (www.kfw.de/433). Der Fördergrundbetrag beträgt 5.700 Euro plus einem leistungsabhängigen Zusatzbetrag in Höhe von 450 Euro je angefangener 100 Wel (gestaffelt nach Leistungsklassen: 0,25 bis 5 kWel; kumulierbar mit KWKG-Zulagen; s. S. 10). Für ein 1-kW-Aggregat könnten somit 10.200 Euro Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) kritisierte derweil, dass bislang nur natürliche Personen Anträge stellen dürfen, wodurch derzeit Gewerberäume als potentielle Einsatzgebiete wegfallen. Johannes Schiel, Geschäftsführer der VDMA AG Brennstoffzellen, erklärte gegenüber HZwei: „Wir unterstützen die Erweiterung auf Nicht-Wohngebäude wie Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser sowie die Öffnung auch für KMU und Contracting-Unternehmen. Wir sind dazu und zu weiteren Optimierungen mit dem BMWi im konstruktiven Dialog und hoffen auf die Berücksichtigung unserer Vorschläge und die schnelle Weiterentwicklung des Programms.“
Anreizprogramm Energieeffizienz
Das APEE des Bundeswirtschaftsministeriums wurde Ende Juli 2016 von der EU-Kommission notifiziert. Die ersten beiden Komponenten darin waren das Heizungs- und das Lüftungspaket, die zum 1. Januar 2016 starteten. Mitte Mai 2016 folgte die Effizienzoffensive „Deutschland macht’s effizient“. Die Förderung der BZ-Heizgeräte ist der letzte Teil des APEE, für das bis 2018 jährlich insgesamt 165 Mio. Euro bereitstehen. Die Heizungsbranche hatte demgegenüber gehofft, dass allein zur Markteinführung der BZ-Heizgeräte insgesamt 350 Mio. bis 666 Mio. Euro über einen Zeitraum von acht Jahren bereitgestellt würden, um somit 150.000 Aggregate ins Feld bringen zu können.
Gabriel ließ dazu verlautbaren: „…
link-to-hzwei-web
NOW-Chef Dr. Klaus Bonhoff hatte bereits während der Hannover Messe im April 2016 angekündigt, dass mit der Einführung dieses Technologieeinführungsprogramms (TEP) …
Energieeffiziente Pumpentechnik
In dem zweiten Förderprogramm steuert der Staat 30 Prozent der Netto-Investitionskosten beim Austausch veralteter Heiztechnik gegen hocheffiziente Pumpen bei …

1 Kommentar

  1. Carl-D.A. Lewerenz

    Der nächste Schritt sollte die Förderung eines regionalen Wasserstoff-Projekts sein.
    Wenn nicht Fossil-Methan („erdgas“) sondern stattdessen Wasserstoff den Endverbrauchs-Stellen zugeleitet wird, könnten die Brennstoffzellen-Systeme in den Heizungs-Kellern nur noch halb so teuer sein wie diejenigen, die Fossil-Methan verarbeiten müssen.
    Grund: Eine Reformer-Einheit ist nicht erforderlich.

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