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Beitrag von Sven Geitmann

10. November 2016

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Förderung für effiziente Brennstoffzellen-Heizgeräte

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Rund 40 % der Endenergie wird in Deutschland im Gebäudesektor verbraucht. Etwa 85 % davon entfallen auf die Heizung sowie die Warmwasseraufbereitung. Allerdings sind immer noch viele Heizkessel sowohl im privaten als auch im gewerblichen und öffentlichen Sektor veraltet. Durch die Installation effizienter Brennstoffzellen-Heiztechnik könnte viel Energie eingespart und gleichzeitig der CO2-Ausstoß reduziert werden.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 710.000 Wärmeerzeuger in Deutschland verkauft, vier Prozent mehr als im Vorjahr. Angesichts dieses großen Markts hat die Bundesregierung reagiert und fördert den Einbau moderner Heiztechnik, seien es Gas-, Holz- oder Pelletkessel, Wärmepumpen oder Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) – und jetzt auch Brennstoffzellen. Grundsätzlich gilt hierbei, dass die Fördersumme, mit der der Staat den Umbau unterstützt, desto größer ist, je höher die Energieeinsparung liegt. Der richtige Ansprechpartner für die zahlreichen bereits aufgelegten Förderprogramme ist die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Selbst das angeratene erste Informationsgespräch beim lokalen Energieberater wird von ihr bezuschusst.
Mini-KWK-Zuschuss
Grundsätzlich sind Brennstoffzellenheizgeräte mehrfach förderfähig: Zunächst bekommen Käufer von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW einen einmaligen Investitionszuschuss. Speziell für Brennstoffzellen wurde nun aber das KfW-Programm Nr. 433 konzipiert (s. S. 9), das allerdings nicht mit oben genanntem Zuschuss kumulierbar ist, so dass sich die Kunden fortan für den neuen „Zuschuss Brennstoffzelle“ entscheiden sollten.
Der bisherige Mini-KWK-Zuschuss ist jedoch nach wie vor geeignet für Anlagen, die keine Förderung über Programm Nr. 433 bekommen. Dieser Investitionszuschuss liegt je nach elektrischer Leistung der Anlage zwischen 1.900 und 3.500 Euro (s. Tab. 1). Diese Basisförderung wird als …
Zunächst einmal müssen aber alle Geräte, für die ein Zuschuss beantragt werden soll, in der „BAFA-Liste für förderfähige KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel“ verzeichnet sein. Außerdem muss ein Förderantrag hierfür stets vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Tab. 1: Basisfördersätze seit dem 1. Januar 2015

 
Tab. 2: Fördervoraussetzungen für die Bonusförderung „Stromeffizienz“

KWKG 2016
Außerdem erhalten die Betreiber nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG) vom Netzbetreiber einen Zuschlag für den Strom, der aus ihren KWK-Anlagen in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Diese Zahlung ist gänzlich losgelöst vom Mini-KWK-Zuschuss und als einziges Förderinstrument kombinierbar mit dem KfW-Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“.
Am 1. Januar 2016 ist die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Kraft getreten. Damit besteht gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 ein Anspruch …
Wer seinen Strom abgibt, bekommt zudem eine Einspeisevergütung, die sich an marktüblichen Handelspreisen an der Leipziger Strombörse orientiert. Wer zum Beispiel mit seinem Brennstoffzellenheizgerät 7.500 Kilowattstunden Strom im Jahr produziert und zwei Drittel davon selbst verbraucht, erhält über den KWK-Zuschlag 400 Euro vom Staat sowie die Einspeisevergütung, die in diesem Fall zusätzlich etwa 100 Euro beträgt.
Die neuen Regelungen standen allerdings zuletzt noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Somit konnte das BAFA zwar bislang Anträge entgegennehmen, aber bis zur Bekanntgabe der EU-Genehmigung noch keine Vor- und Zulassungsbescheide für KWK-Anlagen erteilen, wenn diese nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden.
EnEV 2016
Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe, BZ-Heizgeräte für die Energieversorgung in Erwägung zu ziehen: So sind Bauherren gemäß der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, ein neues Wohnhaus energieeffizient zu bauen, was auch mit dem Bauantrag überprüft wird. Als Messlatte für die Energieeffizienz begrenzt die EnEV 2016 die Kenngrößen des Jahresprimärenergiebedarfs sowie des Wärmeverlusts der Gebäudehülle. Im Jahr 2016 wurden die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf um 25 % verschärft.
Der Primärenergiebedarf eines Hauses mit einer Wohnfläche von beispielsweise 150 m² darf fortan höchstens …
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE), die sich für den Einsatz effizienter Erdgastechnik einsetzt, rechnete vor, dass sich bereits ohne Förderung diese Investitionen rechneten, da nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Verbrauchs- und Betriebskosten eine wichtige Rolle spielen. Nach ASUE-Berechnungen liegen diese bei einer Brennstoffzelle am niedrigsten (s. Grafik), während bislang die Investitionskosten noch recht hoch waren, über das neue Förderprogramm jedoch merklich reduziert werden.
SOLIDpower beschränkt sich
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