Der Deutsche Bundestag ist der Empfehlung des Vermittlungsausschusses nachgekommen und hat eine Einigung beim Streit um den Nachteilsausgleich zur Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen am 6. Juni 2013 erzielt. Demnach wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 bei der Berechnung des geldwerten Vorteils von elektrisch betriebenen Dienstwagen nicht der Bruttolistenpreis herangezogen, sondern der um die Batteriekosten verminderte Betrag. Konkret werden bei der Anschaffung eines Batteriefahrzeugs oder eines Plug-in-Hybrids von der zu versteuernden Summe pro kWh des Energiespeichers 500 Euro abgezogen (insg. max. 10.000 Euro). Dieser Betragsfaktor sinkt ab 2014 jährlich um 50 Euro. Der Verband der Automobilindustrie erklärte: „Der VDA begrüßt den vorgeschlagenen Nachteilsausgleich als wichtige Maßnahme, um die steuerliche Schlechterstellung der Elektrofahrzeuge abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung zu verbessern.“
Hzwei Blogbeitrag
Steuerliche Gleichbehandlung von Elektroautos
1 Kommentar
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hahahaha;
was für ein hilflose Krücke!